Bundestagswahl 2021: Was sich arbeitsrechtlich ändern könnte

Bundestagswahl 2021: Was sich arbeitsrechtlich ändern könnte

Die Wahlprogramme der einzelnen Parteien sind bekannt und Jedem geläufig. Trotzdem wollen wir einen besonderen Blick auf arbeitsrechtliche Änderungen und Versprechungen legen. Wo liegen die Unterschiede in den einzelnen Parteien? Hier folgt nun ein kurzer Überblick mit den für uns wichtigen Punkten: Homeoffice, Arbeitszeit und Zeitarbeit.
Uns ist außerdem wichtig zu betonen, dass wir in diesem Beitrag keine Partei besonders hervorheben sowie unsere Meinung zu Parteiansichten widerspiegeln möchten.


Tipp: Eine Übersicht aller arbeitsrechtlichen Aspekte in den einzelnen Wahlprogrammen 2021 können Sie gern hier entnehmen.

 

Homeoffice

Dieses Thema wird nicht erst jetzt zur Bundestagswahl heiß diskutiert. Tatsächlich flammte dieses Thema immer mal wieder auf, bis die COVID19-Pandemie uns alle letztendlich dazu zwang. Auf einmal musste es umgesetzt und jedem einzelnen Mitarbeiter ein Vertrauensvorschuss geschenkt werden. Das Ergebnis? – Es hat funktioniert. Jetzt wird es zum Thema der Wahlprogramme und von den verschiedenen Parteien ganz unterschiedlich behandelt. So schwanken die Ansichten zwischen einer maximalen unternehmerischen Freiheit (FDP) und einem gesetzlichen Rechtsanspruch der Beschäftigten von 24 Tagen pro Jahr (SPD). Die Linke ist der Meinung die Bedingungen für mobiles Arbeiten per Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung zu regeln. Lobenswerter Einsatz der linken Partei ist dabei der Einsatz für den Arbeitsschutz und die gesetzliche Unfallversicherung, welche auch im Homeoffice uneingeschränkt gelten sollen. So oder so – viele deutsche Unternehmen haben bereits eine existierende Regelung, die den Plänen der Parteien bereits weit voraus sind.

Arbeitszeit

Verbunden mit der neuen Normalität im Homeoffice sind die Fragen zur Arbeitszeit. Man sucht hier vergebens nach Vorschlägen, die zu einem Mehr an Flexibilität führen, ohne dabei bestehende Schutzrechte der Beschäftigten zu verwerfen. Aber wo geht der Trend hin? Die neue hybride Arbeitswelt fordert immer mehr die Anpassung des derzeit bestehenden Arbeitszeitgesetzes.
Laut Wahlprogrammen sprechen sich somit CDU und FDP für eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit aus. Damit möchte man „Missbrauch verhindern“ (CDU) oder die „täglich notwendige Ruhezeit bestehen lassen“ (FDP). Genaue Details werden nicht benannt und so bleiben doch einige Fragen hinsichtlich des Arbeitsschutzes ungeklärt. Generell wird von keiner Partei Genaueres benannt oder gar Veränderungen versprochen. Einzig auf den Zug der „nötigen Veränderung“ wird aufgesprungen. Fakt ist: ein gesetzlicher Rahmen von fünf Achtstundentagen pro Woche ohne jegliche Flexibilität dürfte so langsam nicht nur den Unternehmen und Personalverantwortlichen missfallen, sondern tatsächlich auch an den Bedürfnissen vieler Beschäftigter vorbeigehen. Gerade der in vielen Branchen herrschende Fachkräftemangel würde durch eine Anpassung der individuellen Arbeitszeit sicher erheblich entschärft werden können.

 

Zeitarbeit

Die Suche nach qualifiziertem Personal steht stärker denn je im Fokus. Zu den Vorteilen von Zeitarbeit zählen vor allem die Flexibilität und die Expertise in der Personalbeschaffung. Deshalb vertrauen immer mehr Unternehmen auf die Kompetenzen von uns Dienstleistern. Es ist klar, dass die Zeitarbeitsbranche somit noch weitere Potenziale in der Hinterhand hat. Gerade aus diesem Grund ist es hochinteressant sich die Wahlprogramme der Parteien genauer anzuschauen.

Eins wird klar: es ist ein Thema mit einer riesigen Bandbreite von verschiedenen Meinungen. Die einen sind dafür die Zeitarbeit zu erhalten und diese sogar zu stärken, da die immensen Vorteile für Wirtschaft und Arbeitgeber erkannt wurde (CDU). Die anderen beziehen Stellung gegen die Branche – so sollen sich kritisierte Beschäftigungsformen in tarifliche Arbeitsverhältnisse mit einem festgelegten Mindestlohn überführt werden.
Eine Differenzierung des Themas sollte dabei aber nicht ausgeschlossen werden, schließlich ist Zeitarbeit nicht gleich Zeitarbeit. Denn innerhalb der Branche gibt es extreme Spannen in den Löhnen, Arbeitszeiten und dem generellen Umgang.
Seit 01. April 2021 ist beispielsweise das neue Arbeitsschutzgesetz für die Fleischindustrie in Kraft getreten, womit erste Differenzierungen vorgenommen worden. Ab sofort sind Zeitarbeitsverträge in der Schlachtung und Zerlegung illegal – gut so, denn der Umgang und Arbeitsschutz von Mitarbeitern sollte immer an oberster Stelle stehen.

Für uns steht der Mensch allerdings schon immer im Mittelpunkt, so gehört es für uns zum Standard unsere Mitarbeiter in unseren jeweiligen Branchen nach Tarifverträgen bzw. Equal Pay zu behandeln. Eine wertschätzende Atmosphäre gegenüber Projektpartnern und Mitarbeitern ist uns wichtig und wird als Wert in unserer Firmenphilosophie fest verankert. Dazu zählt vor allem auf die Wünsche unserer Kunden und Angestellten einzugehen, so werden beispielsweise Lohnvorstellungen und Arbeitswege berücksichtigt. Eine offene und ehrliche Kommunikation ist für uns daher der optimale Weg.

Wir sind auf jeden Fall gewappnet für die Veränderungen, die mit einem Regierungswechsel einher gehen könnten.

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