Mitarbeiterabwerbung: Was HR-Profis unbedingt wissen sollten

Mitarbeiter abwerben

In einer Zeit, in der traditionelle Methoden wie Stellenanzeigen allein nicht mehr ausreichen, sind kreative Recruiting-Ansätze gefragt. Active Sourcing, Multiposting und Recruiting-Events sind bewährte Strategien. Eine Methode, die jedoch immer wieder kontrovers diskutiert wird, ist die gezielte Abwerbung von Mitarbeitern. Doch was ist erlaubt, und wo liegen die rechtlichen Grenzen? Dieser Beitrag gibt Ihnen als HR-Experten einen umfassenden Überblick.

 

Abwerbung von Mitarbeitern – Was ist erlaubt?

Grundsätzlich ist die Abwerbung von Mitarbeitern im Rahmen des freien Wettbewerbs zulässig. Unternehmen dürfen gezielt nach Talenten suchen – auch wenn diese aktuell bei einem Wettbewerber tätig sind. Doch es gibt rechtliche Einschränkungen. Verboten ist die Abwerbung dann, wenn sie mit unlauteren Methoden oder verwerflichen Absichten durchgeführt wird.

Unzulässige Methoden der Abwerbung:

  • Verleitung zum Vertragsbruch: Das bewusste Überreden eines Mitarbeiters, bestehende Kündigungsfristen zu ignorieren, ist rechtswidrig.
  • Irreführende Aussagen: Falsche Informationen über die Lage des bisherigen Arbeitgebers, z.B. über angebliche Entlassungswellen, sind nicht erlaubt.
  • Übermäßige Anreize: Ungewöhnlich hohe Prämien, um Mitarbeiter nicht nur zum Wechsel zu motivieren, sondern auch zur Abwerbung weiterer Kollegen zu animieren, sind ebenfalls problematisch.

Erlaubte Methoden der Abwerbung:

  • Direktansprache (z.B. via LinkedIn): Die gezielte Kontaktaufnahme über Karrierenetzwerke ist erlaubt, solange sie sachlich bleibt.
  • Recruiting-Events: Veranstaltungen, die auf Talentsuche ausgerichtet sind, sind zulässig, wenn sie nicht gezielt auf die Mitarbeiter eines einzelnen Unternehmens abzielen.
  • Headhunting: Die professionelle Suche über Personalberatungen ist ein bewährter und rechtlich sicherer Weg.

Auch die Art der Kontaktaufnahme ist entscheidend: Ein einmaliges, sachliches Telefonat ist unproblematisch, wiederholte, aufdringliche Anrufe während der Arbeitszeit hingegen könnten als wettbewerbswidrig bewertet werden.

 

Wettbewerbsklauseln: Stolperfallen für abwerbende Unternehmen

Viele Arbeitsverträge enthalten nachvertragliche Wettbewerbsverbote, die einem direkten Wechsel zur Konkurrenz entgegenstehen. Diese Klauseln sind jedoch nur dann wirksam, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Maximale Dauer: Zwei Jahre nach Vertragsende.
  • Finanzielle Entschädigung: Der bisherige Arbeitgeber muss mindestens 50 % des letzten Gehalts als Ausgleich zahlen.
  • Angemessene Einschränkungen: Die Klausel darf den Arbeitnehmer nicht unangemessen in seiner Berufsausübung behindern.

Für abwerbende Unternehmen empfiehlt es sich daher, vor einer Rekrutierung mögliche Vertragsbindungen sorgfältig zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.

 

Mitarbeiterabwerbung: Klasse statt Masse

Die gezielte Abwerbung von Talenten sollte auf Qualität und nicht auf Quantität setzen. Der gleichzeitige Wechsel mehrerer Schlüsselkräfte eines Unternehmens kann nicht nur rechtlich problematisch sein, sondern auch den Ruf des neuen Arbeitgebers schädigen.

Stattdessen sollte der Fokus darauf liegen, gezielt passende Kandidaten anzusprechen, die langfristig zum Unternehmenserfolg beitragen können – unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und fairer Recruiting-Praktiken.

 

Worauf es wirklich ankommt: Mehr als nur finanzielle Anreize

Aus unserer Erfahrung zeigt sich, dass es nicht nur darauf ankommt, wie viele Mitarbeiter abgeworben werden, sondern wie dies geschieht. Ein unsachgemäßer Ablauf kann sowohl dem Ruf des abwerbenden Unternehmens als auch des wechselnden Mitarbeiters erheblich schaden.

Wir legen daher großen Wert darauf, Kandidaten nicht ausschließlich mit finanziellen Anreizen zu überzeugen. Vielmehr achten wir auf eine ganzheitliche Ansprache, die den Kandidaten auf mehreren Ebenen abholt. Entscheidende Faktoren, die wir in den Vordergrund stellen, sind:

  • Spannende Aufgabenbereiche: Die Möglichkeit, sich fachlich weiterzuentwickeln.
  • Karrierechancen: Perspektiven für langfristiges Wachstum im Unternehmen.
  • Attraktive Zusatzleistungen: Benefits wie flexible Arbeitszeiten, Home-Office-Optionen oder Weiterbildungsangebote.

Unser Ziel ist es, nicht nur eine erfolgreiche Vermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung zu generieren, sondern durch die passende Position langfristige Zufriedenheit bei Ihnen, unseren Kunden und Motivation beim Kandidaten zu erreichen. Denn nur so entsteht eine nachhaltige Win-Win-Situation für beide Seiten.

 

Sorgfalt zahlt sich aus

Die Abwerbung von Mitarbeitern ist ein effektives Mittel im modernen Recruiting, das jedoch mit Bedacht eingesetzt werden sollte. Transparenz, Fairness und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen sind unerlässlich, um langfristig erfolgreich zu sein.

Setzen Sie auf eine strategische und werteorientierte Herangehensweise – so sichern Sie sich nicht nur Talente, sondern auch Ihren guten Ruf als attraktiver Arbeitgeber.

Haben Sie Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Suche nach dem passenden Professional?

Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite!

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