Whistleblower-Schutz in Deutschland – Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Seit Dezember 2023 ist in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, welches Unternehmen dazu verpflichtet, interne Meldesysteme bereitzustellen. Diese gesetzliche Maßnahme wurde eingeführt, um Personen, die auf Unregelmäßigkeiten hinweisen, vor möglichen Repressalien zu schützen. Aber was bedeutet der Schutz von Hinweisgebern konkret?

Der Hinweisgeberschutz umfasst die gesetzlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen, den sogenannten Hinweisgebern oder Whistleblowern, die illegale Vorfälle melden und dadurch einen Beitrag zur Gesellschaft leisten. Dieser Schutz ist von entscheidender Bedeutung, da Whistleblower in der Vergangenheit oft mit beruflichen und persönlichen Risiken konfrontiert waren. Das Stigma des 'Denunzianten' oder 'Blockwarts' hat ihre Situation zusätzlich erschwert.

So kann es beispielsweise der Lagerarbeiter sein, der beobachtet, wie der Schichtleiter Waren stiehlt, oder die Verkäuferin, die den Metzgermeister bei der Verarbeitung von verdorbenem Fleisch beobachtet. Beide stehen vor der gleichen Frage: Sollen sie den Vorfall melden und damit potenziell ihre berufliche Zukunft riskieren? Das Hinweisgeberschutzgesetz soll in solchen Situationen eingreifen und Whistleblower vor Kündigung, Abmahnung, Rufschädigung und anderen Repressalien schützen. Diese Maßnahmen sollen den Mut derjenigen stärken, die Missstände öffentlich machen.

 

Wissenswertes zum Hinweisgeberschutzgesetz

  • Unternehmen mit einer Belegschaft von über 250 Mitarbeitern waren verpflichtet, bis zum 2. Juli 2023 sichere Meldekanäle einzurichten
  • Bußgelder für das Fehlen eines internen Meldesystems können seit dem 2. Dezember 2023 verhängt werden
  • Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern sind seit dem 17. Dezember 2023 gesetzlich verpflichtet
  • Gesetz erstreckt sich auch auf den öffentlichen Sektor sowie auf Städte und Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern
  • DSGVO-Vorgaben müssen eingehalten werden, zum Schutz der Identität der Betroffenen
  • Meldungsabgabe muss mündlich oder schriftlich und auf Wunsch auch persönlich möglich sein
  • Rückmeldung der Meldestelle über den Eingang der Meldung an den Hinweis gebenden muss innerhalb von 7 Tagen erfolgen

 

EffiCon setzt auf digitale Lösung

Bei EffiCon haben wir uns für eine zeitgemäße Lösung entschieden und bieten unseren Mitarbeitenden mit Flüsterbox eine schnelle und unkomplizierte Online-Plattform. Diese digitale Variante erfüllt die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und ermöglicht es unseren Mitarbeitenden, Missstände sicher und vertraulich zu melden.

Falls ihr weitere Fragen habt, schreibt uns gerne eine E-Mail an: personal@efficon.eu

Hier findet ihr den Link zur Plattform Flüsterbox: Hier klicken

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