Essenszuschuss als steuerfreier Mitarbeiterbenefit

Essenszuschuss

Jeder kennt das Mittagstief: Die Konzentration sinkt, die Produktivität leidet – und oft liegt es schlicht am falschen Essen. Doch was wäre, wenn Sie als Arbeitgeber aktiv zu mehr Wohlbefinden und Motivation Ihrer Mitarbeitenden beitragen könnten? Eine gesunde Ernährung spielt eine entscheidende Rolle für Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit. Mit einem Essenszuschuss schaffen Sie nicht nur einen attraktiven Benefit, sondern fördern auch langfristig die Gesundheit Ihres Teams.

Warum gesunde Ernährung im Job so wichtig ist

Was wir essen, beeinflusst direkt unsere Energie und unser Wohlbefinden. Eine ausgewogene Mahlzeit mit viel Gemüse und gesunden Kohlenhydraten sorgt für anhaltende Power, während fettige oder zuckerhaltige Speisen müde machen. Unternehmen, die gesunde Ernährung unterstützen, profitieren von motivierteren und leistungsfähigeren Mitarbeitenden – und senken gleichzeitig die Krankheitsquote.

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🔗 Rekord-Krankenstand 2024 – Ursachen und Lösungen

Der Essenszuschuss: Ein Benefit mit Mehrwert

Ein Essenszuschuss ist eine einfache Möglichkeit, Ihre Mitarbeitenden bei der gesunden Ernährung finanziell zu entlasten. Er gilt als geldwerter Vorteil und kann für Mahlzeiten in Restaurants, Bäckereien oder sogar Supermärkte genutzt werden. Arbeitgeber können bis zu 7,50 € pro Tag steuerlich gefördert bezuschussen, wobei sich dieser Betrag in 4,40 € Sachbezugswert und 3,10 € steuerfreien Zuschuss aufteilt.

👉 Das Besondere: Durch clevere Gestaltung lässt sich der Zuschuss steuerfrei umsetzen!

 

Wie bleibt der Essenszuschuss steuerfrei?

Damit der Essenszuschuss für den Arbeitgeber steuerfrei bleibt, müssen einige Regeln beachtet werden. Der Schlüssel liegt dabei in der Eigenbeteiligung der Mitarbeitenden.

Die entscheidende Regel: Der tatsächliche Rechnungsbetrag zählt!

Grundsätzlich besteht der Essenszuschuss aus zwei Komponenten:
4,40 € Sachbezugswert (festgelegter Wert für eine Mahlzeit)
3,10 € steuerfreier Arbeitgeberzuschuss

Damit der Zuschuss für den Arbeitgeber steuerfrei bleibt, müssen die Mitarbeitenden mindestens den Sachbezugswert von 4,40 € selbst zahlen. Dann sind auf die 3,10 € kein Steuer- und Sozialabgaben fällig.

Steuerfreie Gestaltung durch hohe Eigenbeteiligung

Eine noch attraktivere Möglichkeit besteht darin, den Zuschuss komplett steuerfrei zu halten. Dies funktioniert folgendermaßen:

  1. Der Arbeitgeber zahlt den Pflichtanteil von 4,40 €
    – Normalerweise müsste dieser mit 25 % pauschal versteuert werden.
  2. Mitarbeitende übernehmen einen Teil der Kosten selbst
    – Geben die Mitarbeitenden für ihr Mittagessen mehr als 6,67 € aus, reduziert sich die Steuerlast des Arbeitgebers.
  3. Ab einem Rechnungsbetrag von 10,24 € ist der Zuschuss steuerfrei
    – Je höher die Eigenbeteiligung, desto geringer die Steuerlast.
    – Bei einem Mahlzeitenwert von 10,24 € oder mehr entfällt die Versteuerung komplett.

Praktisches Beispiel für eine steuerfreie Gestaltung

Mitarbeiter Max kauft sich eine gesunde Mahlzeit für 10,50 €.
Arbeitgeberzuschuss: 3,10 € (steuerfrei!)
Max übernimmt den Sachbezugswert von 4,40 €
Da der Gesamtbetrag über 10,24 € liegt, entfällt die Steuer auf den Arbeitgeberanteil

Ergebnis: Der Arbeitgeber spart Steuern, der Mitarbeitende profitiert von einer günstigen Mahlzeit – eine Win-Win-Situation!

 

Was gibt es zu beachten?

Damit der Essenszuschuss steuerfrei bleibt, müssen folgende Regeln eingehalten werden:
Nur an tatsächlichen Arbeitstagen – kein Zuschuss an Urlaubs- oder Krankheitstagen.
Eine Mahlzeit pro Tag – pro Arbeitstag darf nur ein Zuschuss gewährt werden.
Zum direkten Verzehr bestimmt – der Zuschuss darf nicht für Vorratskäufe oder Non-Food-Produkte genutzt werden.
Kein Essenszuschuss bei Dienstreisen – hier gibt es bereits Verpflegungspauschalen.

So integrieren Sie den Essenszuschuss in Ihr Unternehmen

💡 Essenszuschüsse können flexibel genutzt werden – sei es über digitale Prepaid-Karten, Essensmarken oder direkte Kooperationen mit Lieferdiensten. Die Implementierung ist unkompliziert und bringt zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen:

Mitarbeiterbindung: Wertschätzung stärkt die Loyalität und Motivation.
Employer Branding: Ein attraktives Benefit-Programm verbessert Ihr Image als Arbeitgeber.
Steuerliche Vorteile: Durch smarte Gestaltung kann der Zuschuss steuerfrei bleiben.

 

Fazit: Kleine Investition, große Wirkung

Ein gesunder, motivierter Arbeitsplatz beginnt mit der richtigen Ernährung. Mit einem Essenszuschuss sorgen Sie nicht nur für ein zufriedeneres Team, sondern auch für mehr Produktivität und weniger Krankheitsausfälle. Nutzen Sie diese einfache, aber wirkungsvolle Maßnahme, um langfristig die Zufriedenheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu fördern.

Bereit für mehr Motivation in Ihrem Unternehmen? Dann integrieren Sie den Essenszuschuss als festen Bestandteil Ihrer Mitarbeiter-Benefits! 🚀

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