FAQ - Häufig gestellte Fragen
Wie lange muss ich auf ein passendes Angebot warten?
Durch unseren großen Pool an qualifizierten MitarbeiterInnen und BewerberInnen sowie langjährige Recruitingerfahrung, sind wir in der Lage sehr schnell auf Ihre Anfrage zu reagieren. In der Regel stellen wir Ihnen innerhalb einer Woche die ersten KandidatInnen für Ihr Projekt vor.
Welche Qualifikationen bringen EffiCon-MitarbeiterInnen mit?
Unsere Fach- und Führungskräfte sind Spezialisten auf Ihren jeweiligen Gebieten. Wir orientieren uns exakt an den Anforderungen unserer Partnerunternehmen und empfehlen ausschließlich MitarbeiterInnen, die die gewünschten Qualifikationen aufweisen.
Aus welchen Berufsfeldern kommen die EffiCon-Professionals?
Als Personaldienstleister im hochqualifizierten Bereich decken wir eine hohe Bandbreite an Fachbereichen ab. Wir haben passgenaue Kandidaten in folgenden Berufsfeldern:
- IT
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Mechanik
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Automatisierung
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Einkauf & Logistik
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Elektronik & Elektrik
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Qualitätsmanagement
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Personalwesen
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Kaufmännischer Bereich
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Finanzwesen
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Projekt- & Prozessmanagement
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Bauwesen & Versorgungstechnik
Wie lange dürfen EffiCon-MitarbeiterInnen im Projekt verbleiben?
Im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes können unsere Fachkräfte Sie bis zu 18 Monate unterstützen. In einigen Fällen, zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsratsvereinbarung, ist eine Projektbegleitung von bis zu 4 Jahren möglich. Nach Ablauf der Höchstüberlassungsdauer besteht die Möglichkeit einer dauerhaften Weiterbeschäftigung.
Gibt es die Möglichkeit MitarbeiterInnen von EffiCon im Anschluss an ein Projekt zu übernehmen?
Im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist eine Unterstützung durch EffiCon-MitarbeiterInnen auf 18 Monate (bzw. je nach Branche auf bis zu 4 Jahre) befristet. Nach dieser Zeit besteht die Möglichkeit der Festanstellung unserer Fachkräfte in Ihrem Unternehmen. Eine Übernahme vor Ablauf der Höchstüberlassungsdauer ist grundsätzlich möglich. Hierfür berechnet EffiCon eine Vermittlungsgebühr entsprechend der Restlaufzeit der Arbeitnehmerüberlassung.
Fallen Kosten an, wenn der Mitarbeiter Urlaub hat oder krank ist?
Unsere Partnerunternehmen übernehmen den vereinbarten Stundensatz pro geleistete Arbeitsstunde. Während der Urlaubszeit oder im Krankheitsfall fallen für Sie deshalb keine Kosten an.
Was passiert, wenn der Einsatz aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse kurzfristig unterbrochen bzw. ganz abgebrochen werden muss?
Mit EffiCon sind Sie zu jeder Zeit flexibel und besitzen die Möglichkeit, Ihren Vertrag fristgerecht zu kündigen. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beträgt dabei nach dreimonatiger Einsatzdauer vier Wochen. Bei kurzfristigen Unterbrechungen finden wir eine individuelle Lösung, um Ihre Projektumsetzung langfristig nicht zu gefährden.
Ist auch eine Direktvermittlung möglich?
In Absprache mit den jeweiligen KandidatInnen ist eine Direktvermittlung grundsätzlich möglich. EffiCon berechnet hierfür eine individuelle Vermittlungsgebühr.
Vermittelt EffiCon auch Freelancer?
Alle EffiCon-Fachkräfte sind bei uns festangestellt. Eine Vermittlung von Freelancern ist daher aktuell nicht vorgesehen.
Wendet EffiCon einen Tarifvertrag an?
EffiCon ist ein fairer Umgang mit allen Angestellten sehr wichtig und arbeitet deshalb tarifgebunden. Bei der Anstellung von Fach- und Führungskräften gilt der zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ausgehandelte Tarifvertrag der Zeitarbeit / Leiharbeit. Der Tarifvertrag regelt unter anderem Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Tarifentgelte und Produktivitätszulagen.
Was sind Branchenzuschlagstarifverträge und fällt mein Unternehmen darunter?
Für bestimmte Industriezweige gibt es festgeschriebene Branchenzuschlagstarife. Unternehmen, die aus diesen Branchen kommen, sind erst nach 15 Monaten zu Equal Pay verpflichtet. In Branchen, die über keine Zuschlagstarife verfügen, ist Equal Pay bereits nach 9 Monaten zu zahlen.
Folgende Industrien verfügen über einen Branchenzuschlagstarifvertrag:
- Metall und Elektroindustrie
- Industrie für Papier, Pappe, Holz und Kunststoff
- Druckindustrie
- Chemische Industrie
- Kautschukindustrie
- Schienenverkehrsbereich
- Textil- und Bekleidungsindustrie
Sollte Ihr Unternehmen in einer dieser Branchen tätig sein, fallen Sie automatisch in den Geltungsbereich eines solchen Branchenzuschlagtarifvertrags.
Was bedeuten Equal Pay und Equal Treatment?
Die Begriffe Equal Pay und Equal Treatment fallen unter den Grundsatz der Gleichstellung. Dieser besagt, dass Mitarbeitende, die Unternehmen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung unterstützen, gegenüber Festangestellten mindestens nach einer definierten Zeit vollständig gleichgestellt werden müssen. Equal Treatment meint hierbei die umfassende Gleichstellung in allen Arbeitsbedingungen. Equal Pay adressiert explizit die Gleichstellung im Arbeitsentgelt.
Empfiehlt EffiCon seine Mitarbeiter Deutschlandweit?
Als regional tätiger Engineering und IT-Dienstleister sind wir fest in Ost- und Mitteldeutschland verwurzelt und arbeiten hauptsächlich mit Partnern aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zusammen. Auch unsere MitarbeiterInnen kommen aus der Region, weshalb wir in der Regel auf lange Anfahrtswege verzichten können.